LF08 I Curriculare Analyse

Lernfeld 08

2. Ausbildungsjahr

Zeitrichtwert: 100 Stunden

Redaktion:

M. Schurig - B. Raasch - E. Rüssing

Ansprechpartner:

Louise-Schroeder-Schule
Björn Raasch, Marion Schurig, Eberhard Rüssing

Version: 4.2

Datum: 2015-03-11
Nicole Naeve-Stoß, Joel Hilmer


Personalwirtschaftliche Aufgaben wahrnehmen

Kompetenzdefinition nach KMK-RLP

Die Schülerinnen und Schüler besitzen die Kompetenz, bei der Beschaffung, Verwaltung, Entwicklung von Personal sowie bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen mitzuwirken.

Curriculare Funktion

Im Lernfeld 8 stehen personalwirtschaftliche Aufgaben im Mittelpunkt. Bedingt durch starke Veränderungen der Rahmenbedingungen (Wertewandel, technologische Entwicklung, demografischer Wandel, Entwicklung zur Wissensgesellschaft) für Unternehmen im Allgemeinen und der Personalwirtschaft im Besonderen hat sich die Bedeutung der betrieblichen Personalwirtschaft im Laufe der letzten Jahrzehnte verändert und stark zugenommen.

Die prägendsten Veränderungen sind die forcierte Internationalisierung und der schwankende Führungskräftebedarf sowie die Flexibilisierung der Arbeit. Diese wirken sich sowohl auf strategische Aufgaben, z. B. Personalplanung, Gewinnung und Bindung von Mitarbeitern, als auch im Besonderen auf das operative Tagesgeschäft, wie Personalbeschaffung und –entwicklung sowie Personalverwaltung aus. Damit entwickelt sich die Personalwirtschaft mehr und mehr zu einem strategisch wichtigen Schlüsselbereich in Unternehmen.

Die SuS sollen erkennen, dass sich die Ressource „Arbeit“ grundlegend von anderen betrieblichen Inputfaktoren unterscheidet und daher dem Funktionsbereich Personalwirtschaft (Personalmanagement) eine besondere Stellung zukommt. Im Gegensatz zu anderen betrieblichen Inputfaktoren, die einen Objektcharakter aufweisen und als Mittel zur Erzielung unternehmerischer Ziele eingesetzt werden, zeichnen sich Menschen darüber hinaus durch einen Subjektcharakter aus – sie weisen einen Selbstwert auf, sie haben Eigensinn. Der Inputfaktor Arbeit ist zwar ein Mittel bzw. Instrument zur unternehmerischen Zielerreichung, aber durch seinen spezifischen Charakter und dadurch, dass die Gestaltung aller betrieblichen Prozesse den in der Unternehmung beschäftigten Menschen obliegt, haben personalwirtschaftliche Entscheidungen weitreichende Auswirkungen auf die betriebliche Leistungserstellung.

Vor diesem Hintergrund geht es darum, dass die SuS die besondere Bedeutung personalwirtschaftlicher Aufgaben erkennen und dass sie durch die Beschäftigung mit strategischen und durch die Ausführung operativer personalwirtschaftlicher Aufgaben verstehen, dass Personalentscheidungen nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten getroffen werden müssen, dass diese aber in besonderer Weise sowohl von rechtlichen, sozialen und ethischen Prinzipien als auch von persönlichen Präferenzen beeinflusst werden können. Die SuS verstehen die Personalwirtschaft als ein zentrales Aufgabengebiet, das den Erfolg des Unternehmens in besonderem Maße beeinflusst und sie als Beschäftigte im Personalbereich eines Unternehmens einen besonderen Beitrag zum Unternehmenserfolg leisten.

Als Hauptaufgabe der Personalwirtschaft in einem Unternehmen ist die optimale Versorgung mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die betreut, geführt, entlohnt und entwickelt werden, zu sehen. Die Schülerinnen und Schüler sollen ein Verständnis für die Support-Prozesse der Personalwirtschaft entwickeln, sie sollen das Aufgabenspektrum in diesem Bereich kennenlernen und in die Lage versetzt werden, personalwirtschaftliche Aufgaben - im Besonderen im Bereich der Personalverwaltung - eigenständig durchzuführen. Sie klären im Zuge dessen sowohl rechtliche, (betriebs-)wirtschaftliche als auch organisatorische Rahmenbedingungen und berücksichtigen diese bei der Bearbeitung der verschiedenen Teilprozesse:

  • Ermittlung des Personalbedarfs
  • Personalbeschaffung (Stellenbe- und -ausschreibung, Auswahl und Einstellung geeigneten Personals)
  • Personalverwaltung 
  • Personalentwicklung sowie die Betreuung der Mitarbeiter(innen)
  • Entgeltabrechnung
  • Beendigung von Arbeitsverhältnissen


Bezug zu vorangegangenen Lernfeldern

Die Abgrenzung gegenüber den anderen Lernfeldern ist dahingehend zu sehen, dass personalwirtschaftliche Aufgaben im engeren Sinne nicht mehr Gegenstand in anderen Lernfeldern sind. Allerdings ergeben sich starke Bezüge zu den allgemein bildenden Fächern, z. B. Gesundheitsförde-rung, betriebliche Mitbestimmung, Kommunikationsmodelle.
LF 1 - Die eigene Rolle im Betrieb mitgestalten und den Betrieb präsentieren -> Produktionsfaktor Arbeit
 
Bezug zu vorgelagerten und nachfolgenden Lernfeldern

Die Abgrenzung gegenüber den anderen Lernfeldern ist dahingehend zu sehen, dass personalwirtschaftliche Aufgaben im engeren Sinne nicht mehr Gegenstand in anderen Lernfeldern sind. Allerdings ergeben sich starke Bezüge zu den allgemein bildenden Fächern, z. B. Gesundheitsförderung, betriebliche Mitbestimmung, Kommunikationsmodelle.

Bezug zu parallel laufenden Lernfeldern
Ein starker Bezug wird zum Lernfeld 7 "Gesprächssituationen gestalten" angestrebt. Dieses Lernfeld umfasst 40 UStd. Davon werden im 3. Ausbildungshalbjahr 20 UStd. - mit thematischer Andockung an LF 5 "Kunden aquirieren und binden" - bereits theoretische wie praktische Grund-lagen der Gestaltung von Kommunikationssituationen gelegt. 

Im 4. Ausbildungshalbjahr verlaufen die weiteren 20 UStd. parallel zur Arbeit im Lern-feld 8. Hierbei ist die Abwandlung und praktische Umsetzung in weiteren Gesprächsarten, z. B. Vorstellungs-, Förder-, Zielvereinbarungs-, Prob-lemlösungsgespräche, in Form von Rollenspielen denkbar.

Bezug zu nachfolgenden Lernfeldern
LF 11 - Geschäftsprozesse darstellen und optimieren -> Auswirkungen auf den Personaleinsatz und -bedarf
LF 12 - Veranstaltungen und Geschäftsreisen organisieren -> Reisekostenabrechnung



Zentrale Prozesse, relevante Prozessschritte und 

Tätigkeiten der betrieblichen Praxis


ProzessLF8



Personalwesen stellt sich aus Sicht des Unternehmens als ein organisatorischer Kreislauf dar. Die Prozessschritte werden aus unterschiedlichen Gründen, in unterschiedlicher Häufigkeit, in unterschiedlicher Abfolge durchlaufen.

Für die Erstellung der Lern- und Arbeitsaufgaben ergibt sich außerdem die Notwendigkeit, die unterschiedlichen Rollen und die daraus resultierenden Sichtweisen der Mitarbeiter(innen) in den Aufgabenstellungen abzubilden und herauszuarbeiten.


Überblick über die im Lernfeld angesprochenen Kompetenzdimensionen

(Akzent einer Subdimension in diesem Lernfeld = kfmn-clear2)

sik pla
iuk bwp wuc
syv
1 2 3 4 1 2 3 4 1 2 3 4 1 2 3 4 5 6 7 1 2 3 4 5 6 1 2 3 4 1 2 3 4 5 1 2
bk-orange bk-grau bk-grau bk-orange bk-blau bk-blau bk-blau bk-blau bk-grau  bk-gelb bk-grau bk-gelb bk-gruen bk-gruen bk-grau bk-grau bk-grau bk-gruen
bk-grau bk-grau bk-grau bk-grau bk-rot bk-grau bk-grau bk-grau bk-grau bk-grau bk-grau bk-schwarz bk-grau bk-grau bk-schwarz bk-grau bk-lila bk-lila
Kompetenzen Wissensbasis

BERUFLICHE IDENTITÄT UND BERUFSROLLE

Die SuS kennen die Rechte, die sie als Beschäftigte im Betrieb haben, ihre Ansprechpartner und ihre Interessenvertre-tung.

Sie können personalwirtschaftliche Überlegungen sowohl aus der Unternehmens- als auch aus der Mitarbeiterperspektive heraus wahrnehmen und dieses Wissen sowohl im betrieblichen Arbeitszusammenhang als auch bei der Vertretung eigener Interessen nutzen.


  • Gewerkschaften, JAV, Betriebsrat
  • (Inhalte in LF 1 bzw. WiSo)

BERUFSETHOS
keine Eintragung

 

GESUNDHEITSFÖRDERUNG
keine Eintragung
 

BERUFSBILDUNG UND  BERUFLICHE PERSPEKTIVEN

Die SuS kennen die Anforderungen von Unternehmen an ihre (zukünftigen) Arbeitnehmer. Sie sind in der Lage, diese Kenntnisse für zukünftige Bewerbungen und für die eigene Planung beruflicher Perspektiven zu nutzen.

Die SuS können angesichts der Entwicklung der Kommunikationstechnologien in Büroberufen einordnen, welche Fort-bildungen zur Erhaltung und Erweiterung ihrer Qualifikation sinnvoll erscheinen.

 
sik

GESTALTEN BERUFLICHER GESPRÄCHSSITUATIONEN

Die SuS sind in der Lage, Vorstellungsgespräche verständig vorzubereiten, die Durchführung dieser Gespräche zu un-terstützen und zu dokumentieren. Sie kennen Kriterien für eine gelungene Kommunikation im Bewerbungsgespräch und können anhand dieser Bewerbungsgespräche beurteilen.

Die SuS können ihr eigenes Kommunikationsverhalten reflektieren und zielgerichtet weiterentwickeln.

Sie sind in der Lage, das Kommunikationsverhalten ihrer Kolleginnen und Kollegen kriteriengeleitet zu beurteilen und diesen unter Berücksichtigung von Feedbackregeln situativ angemessene Rückmeldungen darauf zu geben.

  • Gesprächsführung



  • Eigenbeurteilung

  • Fremdwahrnehmung
  • Feedbackregeln

KOOPERIEREN IM TEAM

Die SuS verstehen, dass für eine motivierte und erfolgreiche Zusammenarbeit kooperatives Handeln unter Kollegen und Vorgesetzten notwendig ist. Sie kennen Maßnahmen, um die betriebsinterne Zusammenarbeit zu fördern und können deren Erfolgsaussichten beurteilen.

 

INTERKULTURELLE KOMPETENZ 

Die SuS können eine Stellenanzeige für das von ihnen gewählte Medium konzipieren, die den Anforderungen der zu besetzenden Stelle gerecht wird und durch eine barrierefreie Sprache/Formulierung auch ausländische Bewerberinnen und Bewerber gezielt anspricht.

  • interkulturelle Kenntnisse

SCHRIFTLICHE BERUFLICHE KOMMUNIKATION

Die SuS können eine Stellenanzeige für das von ihnen gewählte Medium konzipieren, die den Anforderungen der zu besetzenden Stelle gerecht wird, und durch eine barrierefreie Sprache/Formulierung auch ausländische Bewerberinnen und Bewerber gezielt anspricht.

Sie sind in der Lage, im Zuge der Wahrnehmung personalwirtschaftlicher Aufgaben angemessen schriftlich zu kommu-nizieren, insbesondere bei der verständigen Vorbereitung

  • der von Auswahlverfahren,
  • der Formulierung und Erstellung von Arbeitszeugnisse unter Berücksichtigung der Rechte von Beschäftigten
  • der Formulierung und Erstellung von Abmahnungen und
  • der Formulierung und Erstellung von Kündigungsschreiben.
  • barrierefreie Sprache
  • bürgernahe Sprache Fremdsprache (vor-zugsweise Englisch)

  • Einladungsschreiben
    Zeugnissprache
    Situationsbezogene Formulierung von Abmahnungen und Kündigungen
pla

ARBEITSHANDELN EFFEKTIV ORGANISIEREN
keine Eintragung

 

INFORMATIONEN ERSCHLIESSEN, AUFBEREITEN UND NUTZEN

Die SuS können auf der Grundlage der vorliegenden Personalstatistiken und -daten die Beschäftigtenzahl des Betriebes ermitteln.

Die SuS können Informationen zur Personaleinsatzplanung sammeln und anschaulich darstellen, z. B. Urlaubsplanung, Schichtplan. Sie können erfasste Arbeitszeiten sowie die verschiedenen Arten der Abwesenheit von AN unterscheiden.

Die SuS sind in der Lage Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge hinsichtlich der Entgeltregelungen auszuwerten und können aufgrund dieser Ansprüche das Bruttoentgelt berechnen.

  • Personalstatistiken und -daten

 

  • Lohnsteuer, Lohnsteu-erklassen
  • Solidaritätszuschlag
  • Kirchensteuer
  • Kinder)Freibeträge
  • Umgang mit Lohn-steuerabzugstabellen

Die SuS sind in der Lage die aktuellen Beitragssätze zur Sozialversicherung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie die Beitragsbemessungsgrenzen und Pflichtversicherungsgrenzen zu recherchieren und können die Sozialversicherungsbeiträge für Beschäftigte berechnen.

  • Beitragssätze zur SozV
  • Beitragsbemessungsgrenzen
  • Pflichtversicherungsgrenzen

SELBSTÄNDIG LERNEN
keine Eintragung

 

KAUFMÄNNISCH RECHNEN

Die SuS sind in der Lage, Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge hinsichtlich der Entgeltregelungen auszuwerten und können aufgrund der so gewonnenen Daten das Bruttoentgelt berechnen.

Die SuS sind in der Lage, die aktuellen Beitragssätze zur Sozialversicherung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie die Beitragsbemessungsgrenzen und Pflichtversicherungsgrenzen zu recherchieren und können die Sozialversiche-rungsbeiträge für Beschäftigte berechnen.

Sie können den Auszahlungsbetrag und das Nettogehalt, auch in besonderen Fällen computergestützt ermitteln.

  • Pfändung
  • Vorschuss
  • VWL
iuk

TEXTVERARBEITUNGSSOFTWARE

Die SuS können mit Hilfe eines Textverarbeitungsprogrammes situationsbezogene Schriftstücke im Zusammenhang mit personalwirtschaftlichen Aufgaben erstellen, insbesondere können sie

  • Stellenanzeigen für das von ihnen gewählte Medium erstellen,
  • Einladungsschreiben erstellen,
  • einen Standard-Arbeitsvertrag für eine(n) neue(n) Mitarbeiter(in) ausfertigen,
  • Arbeitszeugnisse unter Berücksichtigung der Rechte von Beschäftigten erstellen,
  • Abmahnungen erstellen und
  • Kündigungsschreiben erstellen.
  • Layoutgestaltung der Stellenanzeige
  • Einladungsschreiben entsprechend CI und DIN
  • Standard-Arbeitsvertrag
  • Aufbau und Struktur eines einfachen bzw. qualifizierten Arbeits-zeugnisses

TABELLENKALKULATIONSSOFTWARE

Die SuS sind in der Lage, anhand einer Tabellenkalkulationssoftware Tabellen zu verschiedenen personalwirtschaftli-chen Sachverhalten auszuwerten, zu erstellen und einschlägige Datenreihen graphisch abzubilden.

Die SuS können unter Nutzung einer Tabellenkalkulationssoftware Informationen zur Personaleinsatzplanung sammeln und anschaulich darstellen, z. B. Urlaubsplanung, Schichtplan. Sie können erfasste Arbeitszeiten sowie die verschiede-nen Arten der Abwesenheit von AN unterscheiden. Insbesondere beachten sie dabei das Arbeitszeitgesetz und das Bundesurlaubsgesetz.

Sie können anhand einer Tabellenkalkulationssoftware den Auszahlungsbetrag und das Nettogehalt, auch in besonderen Fällen, computergestützt ermitteln.

  • Selbstrechnender Bewerber-Beurteilungsbogen

  • z. B. Personalbestand, Fehlzeitenquote, Unfallquote, Personalfluktuation

  • Diagrammerstellung

  • Pfändung
  • Vorschuss
  • VWL
PRÄSENTATIONSSOFTWARE

keine Eintragung

 

GESCHÄFTSPROZESSOPTIMIERUNG

keine Eintragung

 

DATENBANKEN

keine Eintragung

 

ERP-SYSTEME

Je nach Ausstattung der Bildungseinrichtung können in der vollschulischen Ausbildung wesentliche Teile der Personalverwaltung mittels ERP bearbeitet werden.

  • ERP
  • Anmeldung Sozialversicherung, ElStam

COMPUTER- UND TELEKOMMUNIKATIONSSYSTEME

keine Eintragung

 

bwp

LOGISTIKPROZESS

keine Eintragung

 

MARKT UND KUNDENORIENTIERUNG

keine Eintragung

 
FINANZIERUNG UND INVESTITION

keine Eintragung

 

PERSONALWIRTSCHAFT

Die SuS kennen das Aufgabenspektrum der Personalwirtschaft als Gesamtheit der mitarbeiterbezogenen Gestaltungs- und Verwaltungsaufgaben in einem Unternehmen, die darauf abzielen, zur Erfüllung betrieblicher Aufgaben in qualitati-ver, quantitativer, zeitlicher und örtlicher Hinsicht geeignetes Personal einzustellen, einzusetzen und ggf. weiterzuentwi-ckeln.

Sie verstehen, dass Personalentscheidungen nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten getroffen werden müssen, dass diese aber in besonderer Weise von rechtlichen, sozialen und ethischen Prinzipien beeinflusst werden. Die SuS verste-hen die Personalwirtschaft als ein zentrales Aufgabengebiet, das den Erfolg des Unternehmens in besonderem Maße beeinflusst.

Quantitative Kriterien, z. B. Anzahl Azubis,
[un]befristet beschäftigte AN, Vollzeit-AN, Teilzeit-AN, Altersstruktur, Geschlechterverteilung, Zuordnung zu Abteilungen

Qualitative Kriterien, z. B. höchster Abschluss, Berufserfahrung, Jahre im Betrieb, Auslandserfahrung, Fort- und Weiterbildungen, Sprachkenntnisse

Die SuS kennen und verstehen die spezifischen Aufgaben, Probleme und Gestaltungskriterien

  • der Personalplanung (Bedarfs- und Einsatzplanung),
  • Personalbeschaffung (Stellbeschreibung und -ausschreibung, Auswahlverfahren),
  • Personalverwaltung (Personalakten, Abrechnungen, personalbezogene Korrespondenz),
  • Personalführung (Beurteilung, Zeugnisse; Führungsstile),
  • Personalentwicklung (Entwicklungsgespräche, Karriereplanung, Qualifizierungsmaßnahmen)
  • Personalfreisetzung

im Gesamtzusammenhang.

Sie sind in der Lage, Aufgaben der Personalverwaltung eigenständig durchzuführen. Insbesondere können sie

  • auf der Grundlage vorliegender Personalstatistiken und -daten die Beschäftigtenzahl des Betriebes ermit-teln. Dabei können sie die Gesamtbeschäftigtenzahl nach quantitativen und qualitativen Strukturmerkmalen ihres Betriebes differenzieren;
  • eine quantitative und qualitative Personalbedarfsplanung durchzuführen und können die Abweichung zwischen Personalbestand und -bedarf ermitteln;
  • Personalakten unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Datenschutzes anlegen,
  • Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge hinsichtlich der Entgeltregelungen auszuwerten und können aufgrund dieser Ansprüche das Bruttoentgelt ermitteln. Sie sind vertraut mit den Arten der steuerlichen Abzüge und den Voraussetzungen zu deren Berechnung;
  • die aktuellen Beitragssätze zur Sozialversicherung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie die Beitragsbemes-sungsgrenzen und Pflichtversicherungsgrenzen zu recherchieren und können die Sozialversicherungsbeiträge für Beschäftigte berechnen
  • Quantitative Kriterien, z. B. Anzahl Azubis,
  • [un]befristet beschäftige AN, Vollzeit-AN, Teilzeit-AN, Altersstruktur, Geschlechterverteilung, Zuordnung zu Abteilungen
  • Qualitative Kriterien, z. B. höchster Abschluss, Be-rufserfahrung, Jahre im Betrieb, Auslandserfah-rung, Fort- und Weiterbil-dungen, Sprachkenntnisse
  • Quantitative Planung, ausschließlich Kennzah-lenmethode, Stellen-planmethode
  • Qualitative Planung, aus-schließlich Anforderungs-profil, Stellenbeschrei-bung
  • Inhalte einer Personalakte
  • Ablagestruktur (LF 2)
  • Datenschutzrechtliche Bestimmungen im Hin-blick auf die Personal-aktenführung
  • Datenschutzbeauftrag-te(r)?
  • Betr.VG --> Recht auf Einsichtnahme
  • Lohnsteuer, Lohnsteuer-klassen
  • Solidaritätszuschlag
  • Kirchensteuer
  • (Kinder)Freibeträge
  • Umgang mit Lohnsteuer-abzugstabellen
  • Beitragssätze zur SozV
  • Beitragsbemessungs-grenzen
  • Pflichtversicherungsgrenzen

Die SuS können Entscheidungen im Bereich der Personalbeschaffung unter Berücksichtigung rechtlicher Rahmenbe-dingungen und formaler Ansprüche (z. B. Arbeitsrecht, Datenschutz) verständig vorbereiten, die entsprechenden Pro-zesse unterstützen und dokumentieren. Insbesondere

  • kennen sie mögliche Wege der internen und externen Personalbeschaffung, sie kennen die rechtlichen Rahmenbedingungen bei der internen und externen Personalbeschaffung und können die die Vor- und Nachteile dieser unterschiedlichen Wege gegeneinander abwägen;
    können sie aus vorhandenen Stellenbeschreibungen des Betriebes die erforderlichen Kompetenzen der Mitarbeiter sowie deren Stellung im Betrieb ableiten;

  • können sie Stellenanzeigen konzipieren,

  • können sie Bewerbungen offenen Stellen zuordnen und die Unterlagen analysieren,

  • können sie die auf diese Prozesse bezogene Korrespondenz erledigen, wie z. B. bei der Vor- und Nachbereitung von Auswahlverfahren,

  • können sie einen Standard-Arbeitsvertrag für eine(n) neue(n) Mitarbeiter(in) ausfertigen. Sie können eine Liste der für die Einstellung notwendigen Unterlagen erstellen und die entsprechenden Anmeldungen vornehmen. Sie sind der Lage die Einhaltung von Probezeiten zu kontrollieren.

 

  • z. B. Schwarzes Brett, Intranet, Hausmitteilung, direkte Mitarbeiteran-sprache
  • z. B. Internet-Stellenbörsen, Print-medien, Arbeitsagentur, Personalvermittler
  • ausschließlich Be-trVG/PersVG, AGG
  • Stellenbeschreibungen

  • AGG
  • Stellenanzeige passend für das gewählte Medium (ausschließlich Internet, Print)

 

  • AGG
  • Kriterien ordnungsgemä-ßer Bewerbungsunterla-gen,
  • Zeugnissprache

  • Beschäftigtenvertretung
  • Ablaufplan für z. B.
  • Einstellungstest, Asses-sment Center und Vor-stellungsgespräche

  • Ausschließlich basierend auf Formvorschriften, verpflichtende Inhalte des EAV, Pflichten der Vertragspartner, Nachweisgesetz, Tarifbindung
  • (un)befristete EAV, Teilzeit
  • z. B. ElStam, Sozialversicherung
  • Checkliste notwendiger Unterlagen
  • BGB (Probezeit)

Die SuS können Entscheidungen im Bereich der Personaleinsatzplanung unter Berücksichtigung rechtlicher Rahmen-bedingungen und formaler Ansprüche (z. B. Arbeitsrecht, Datenschutz) verständig vorbereiten, die entsprechenden Pro-zesse unterstützen und dokumentieren. Insbesondere können sie

  • für die Mitarbeitereinstellung passende Arbeitszeitmodelle vorschlagen,
  • Informationen zur Personaleinsatzplanung sammeln und anschaulich darstellen, z. B. Urlaubsplanung, Schicht-plan. Sie können erfasste Arbeitszeiten sowie die verschiedenen Arten der Abwesenheit von AN unterschei-den. Insbesondere beachten sie dabei das Arbeitszeitgesetz und das Bundesurlaubsgesetz.
  • z. B. Gleitzeit, Schichtarbeit, Vertrauensarbeitszeit
  • Grundlage für Entgeltabrechnung
  • (un)bezahlter Urlaub
  • Lohnfortzahlung
  • Überstunden

Die SuS verstehen, dass qualifiziertes und motiviertes Personal von zunehmender Bedeutung für den Unternehmenser-folg ist und dass dies durch ein entsprechend modernes Personalmanagement gewährleistet werden muss. Kriterien dafür sind, über die reine Arbeitsproduktivität hinaus, eine Reihe „subjektiver" Aspekte, insbesondere die Arbeitszufrie-denheit, die Identifikation mit der Arbeit, die angemessene Entlohnung, die soziale Einbindung und Wertschätzung so-wie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Die SuS können Entscheidungen im Bereich der Personalentwicklung verständig vorbereiten, die entsprechenden Prozesse unterstützen und dokumentieren. Insbesondere können sie

  • verschiedene Formen der Personalentwicklung unterscheiden und die jeweiligen Ziele, Aufgaben und Anlässe voneinander abgrenzen;
  • verschiedene Formen der Personalförderung abzugrenzen und zu bewerten,
  • geeignete Vorschläge zur Arbeitsstruktuierung entwickeln,
  • Mitarbeiter zielgerecht hinsichtlich interner und externer Fortbildungsmaßnahmen beraten.
  • wie Traineeprogramme, Coaching, Outdoortraining und Mentoring
  • ausschließlich job enlargement, job enrichment, job rotation, Gruppenarbeit

Die SuS können Entscheidungen im Bereich der Personalfreisetzung unter Berücksichtigung rechtlicher Rahmenbedin-gungen und formaler Ansprüche (z. B. Arbeitsrecht, Datenschutz) verständig vorbereiten, die entsprechenden Prozesse unterstützen und dokumentieren. Insbesondere

  • kennen sie Ziele der Personalbeurteilung und können Beurteilungskriterien aufstellen;
  • können sie zwischen einfachen und qualifizierten Arbeitszeugnissen unterscheiden und Arbeitszeugnisse anhand der darin enthaltenen Formulierungen beurteilen,
  • können sie Arbeitszeugnisse unter Berücksichtigung der Rechte von Beschäftigten erstellen,
  • können sie situationsgerecht Abmahnungen formulieren sowie vorbereiten und sind sich der arbeitsrechtlichen Bedeutung bewusst;
  • kennen sie verschiedene Formen der Beendigung von Arbeitsverhältnissen und deren rechtliche Grundlagen (WISO),
  • können sie ordentliche und außerordentliche Kündigungen unterscheiden und kennen die Umstände, die zu ei-ner Kündigung führen können.
  • kennen sie den besonderen Kündigungsschutz weiterer Mitarbeitergruppen und die Beteiligung des Betriebsrates bei Kündigungen (WISO),
  • können sie situationsgerechte Kündigungsschreiben vorbereiten,
  • kennen sie die Möglichkeit einer Kündigungsschutzklage und den Aufbau der Arbeitsgerichtsbarkeit,
  • können sie die Unterlagen zusammenstellen, die Beschäftigten bei der Entlassung ausgehändigt werden müs-sen und
  • sie sind in der Lage die notwendigen Abmeldungen vorzunehmen.

 

  • Summarische und analytische Beurteilung
  • Zeugnisanspruch nach BGB
  • Rechtsprechung zur Zeugnissprache
  • Tatbestände, die zu einer Abmahnung führen
  • Kündigungsschutz
  • Kündigungsfristen
  • Kündigungsschutzgesetz
  • Arbeitsrecht,
  • insbesondere Kündigungsschutzgesetz
  • Anspruch des AN auf Aushändigung von u. a. Arbeitszeugnis,
  • Urlaubsbescheinigung
  • Meldung an die Sozialversicherung
ORGANISATION

keine Eintragung
 
BÜROWIRTSCHAFT

keine Eintragung

 

wuc

WERTSCHÖPFUNGSPROZESSE VERSTEHEN

keine Eintragung

 Leiharbeit???

FINANZBUCHHALTUNG UND JAHRESABSCHLUSS

keine Eintragung

 Leiharbeit???

KOSTEN- UND LEISTUNGSDENKEN

keine Eintragung

Den SuS ist bewusst, dass Personalkosten ein besonderer Posten sind ...

LIQUIDITÄT UND FINANZPLANUNG

keine Eintragung

 13. Monatsgehalt ...
RECHTSVERSTÄNDNIS UND RECHTSSTRUKTUR

Die SuS kennen die rechtlichen Rahmenbedingungen bei der internen und externen Personalbeschaffung und sind in der Lage, die Vor- und Nachteile dieser unterschiedlichen Wege gegeneinander abzuwägen.

Sie kennen die Rechte der Einsichtnahme in die Personalakte.



Sie sind der Lage, ihre Rechte als Arbeitnehmer und Arbeitsnehmerinnenbei der Einsichtnahme in ihre Personalakte wahrzunehmen.



  • ausschließlich AGG

  • Datenschutzbeauftragte(r)?
  • Betr.VG --> Recht auf Einsichtnahme

  • BDSG (LDSG)
VERTRAGSRECHT

keine Eintragung

 
GESELLSCHAFTSRECHT

keine Eintragung

 
ARBEITSRECHT

Die SuS kennen die Rechte besonderer Arbeitnehmergruppen (einer schwangeren Mitarbeiterin, Schwerbehinderte).



Sie kennen die rechtlichen Rahmenbedingungen bei der internen und externen Personalbeschaffung
  • ausschließlich beson-derer Kündigungs-schutz,
  • Verbot schwerer Ar-beiten, Beschäfti-gungsverbot, Eltgelt-forzahlung, Kündi-gungsfristen, Schwer-behindertenrecht nach SGB

  • Evtl. In WISO

SCHUTZRECHTE

Die SuS kennen und verstehen die wesentlichen datenschutzrechtlichen Bestimmungen für den Personalbereich und orientieren sich in ihrem Handeln daran.

 

syv

DAS SYSTEM UNTERNEHMUNG IN SEINER UMWELT VERSTEHEN

Die SuS erkennen, dass die Kompetenzen des Personals und dessen Identifikation mit der Unternehmung einen wesent-lichen Leistungsfaktor der Unternehmung darstellen, den es aktiv zu sichern und zu entwickeln gilt.
  • Unternehmensziele
  • Gleitzeit, Schichtarbeit, Vertrauensarbeitszeit

VERANTWORTLICHES KAUFMÄNNISCHES DENKEN UND HANDELN

Die SuS verstehen, dass die beiderseitige Loyalität von Mitarbeitern und Unternehmung ein wesentliches Handlungs-prinzip im betrieblichen Handlungsfeld darstellt.