BWP 4: Personalwirtschaft
Die SuS kennen das Aufgabenspektrum der Personalwirtschaft als Gesamtheit der mitarbeiterbezogenen Gestaltungs- und Verwaltungsaufgaben in einem Unternehmen, die darauf abzielen, zur Erfüllung betrieblicher Aufgaben in qualitativer, quantitativer, zeitlicher und örtlicher Hinsicht geeignetes Personal einzustellen, einzusetzen und ggf. weiterzuentwickeln.
Die SuS verstehen, dass Personalentscheidungen nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten getroffen werden müssen, dass diese aber in besonderer Weise von rechtlichen, sozialen und ethischen Prinzipien beeinflusst werden. Die SuS verstehen die Personalwirtschaft als ein zentrales Aufgabengebiet, das den Erfolg des Unternehmens in besonderem Maße beeinflusst.
Die SuS kennen und verstehen die spezifischen Aufgaben, Probleme und Gestaltungskriterien
- der Personalplanung (Bedarfs- und Einsatzplanung),
- Personalbeschaffung (Stellbeschreibung und -ausschreibung, Auswahlverfahren),
- Personalverwaltung (Personalakten, Abrechnungen, personalbezogene Korrespondenz),
- Personalführung (Beurteilung, Zeugnisse; Führungsstile),
- Personalentwicklung (Entwicklungsgespräche, Karriereplanung, Qualifizierungsmaßnahmen)
- Personalfreisetzung
im Gesamtzusammenhang.
Sie sind in der Lage, Aufgaben der Personalverwaltung eigenständig durchzuführen. Insbesondere können sie Personalakten führen und personalbezogene Korrespondenz erledigen, einschlägige Abrechnungen durchführen, die Personaleinsatzplanung inkl. Urlaubsplanung durchführen und entsprechende Statistiken erstellen sowie Kennzahlen ermitteln.
Sie können Entscheidungen in den Bereichen der Personalplanung, -beschaffung, -führung, -entwicklung und –freisetzung unter Berücksichtigung rechtlicher Rahmenbedingungen und formaler Ansprüche (z. B. Arbeitsrecht, Datenschutz) verständig vorbereiten, die entsprechenden Prozesse unterstützen und dokumentieren.
Die SuS verstehen, dass qualifiziertes und motiviertes Personal von zunehmender Bedeutung für den Unternehmenserfolg ist und dass dies durch ein entsprechend modernes Personalmanagementgewährleistet werden muss. Kriterien dafür sind, über die reine Arbeitsproduktivität hinaus, eine Reihe „subjektiver" Aspekte, insbesondere die Arbeitszufriedenheit, die Identifikation mit der Arbeit, die angemessene Entlohnung, die soziale Einbindung und Wertschätzung sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Die SuS können personalwirtschaftliche Überlegungen sowohl aus der Unternehmens- als auch aus der Mitarbeiterperspektive heraus wahrnehmen und dieses Wissen sowohl im betrieblichen Arbeitszusammenhang als auch bei der Vertretung eigener Interessen nutzen.(BWP 4) Personalwirtschaft | |||||
LF | Kompetenzen | Wissensbasis | |||
LF01 |
Die SuS kennen die Personalwirtschaft als Hilfsprozess und deren grundlegende Aufgaben. |
Verortung der Personalabteilung im Unternehmensmodell und im Organigramm |
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LF02 | - kein Schwerpunkt - | ||||
LF03 | - kein Schwerpunkt - | ||||
LF04 | - kein Schwerpunkt - | ||||
LF05 | - kein Schwerpunkt - | ||||
LF06 | - kein Schwerpunkt - | ||||
LF07 |
Die SuS können mit Mitarbeitern angemessen und zielgerichtet mündlich kommunizieren, indem sie bspw. eine Gehaltsabrechnung erläutern oder Unterlagen von Mitarbeitern mündlich einfordern können. |
Personalbezogene Korrespondenz
Gehaltsabrechnung |
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LF08 |
Die SuS kennen das Aufgabenspektrum der Personalwirtschaft als Gesamtheit der mitarbeiterbezogenen Gestaltungs- und Verwaltungsaufgaben in einem Unternehmen, die darauf abzielen, zur Erfüllung betrieblicher Aufgaben in qualitati-ver, quantitativer, zeitlicher und örtlicher Hinsicht geeignetes Personal einzustellen, einzusetzen und ggf. weiterzuentwi-ckeln.
Sie sind in der Lage, Aufgaben der Personalverwaltung eigenständig durchzuführen. Insbesondere können sie
Die SuS können Entscheidungen im Bereich der Personalbeschaffung unter Berücksichtigung rechtlicher Rahmenbe-dingungen und formaler Ansprüche (z. B. Arbeitsrecht, Datenschutz) verständig vorbereiten, die entsprechenden Pro-zesse unterstützen und dokumentieren. Insbesondere
Die SuS können Entscheidungen im Bereich der Personaleinsatzplanung unter Berücksichtigung rechtlicher Rahmen-bedingungen und formaler Ansprüche (z. B. Arbeitsrecht, Datenschutz) verständig vorbereiten, die entsprechenden Pro-zesse unterstützen und dokumentieren. Insbesondere können sie
Die SuS verstehen, dass qualifiziertes und motiviertes Personal von zunehmender Bedeutung für den Unternehmenser-folg ist und dass dies durch ein entsprechend modernes Personalmanagement gewährleistet werden muss. Kriterien dafür sind, über die reine Arbeitsproduktivität hinaus, eine Reihe „subjektiver" Aspekte, insbesondere die Arbeitszufrie-denheit, die Identifikation mit der Arbeit, die angemessene Entlohnung, die soziale Einbindung und Wertschätzung so-wie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Die SuS können Entscheidungen im Bereich der Personalfreisetzung unter Berücksichtigung rechtlicher Rahmenbedin-gungen und formaler Ansprüche (z. B. Arbeitsrecht, Datenschutz) verständig vorbereiten, die entsprechenden Prozesse unterstützen und dokumentieren. Insbesondere
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Quantitative Kriterien, z. B. Anzahl Azubis, [un]befristet beschäftige AN, Vollzeit-AN, Teilzeit-AN, Altersstruktur, Geschlechterverteilung, Zuordnung zu Abteilungen Qualitative Kriterien, z. B. höchster Abschluss, Be-rufserfahrung, Jahre im Betrieb, Auslandserfah-rung, Fort- und Weiterbil-dungen, Sprachkenntnisse Quantitative Planung, ausschließlich Kennzah-lenmethode, Stellen-planmethode Qualitative Planung, ausschließlich Anforderungs-profil, Stellenbeschrei-bung Inhalte einer Personalakte Ablagestruktur (LF 2) Datenschutzrechtliche Bestimmungen im Hin-blick auf die Personal-aktenführung Datenschutzbeauftragte(r)? Betr.VG --> Recht auf Einsichtnahme Lohnsteuer, Lohnsteuer-klassen Solidaritätszuschlag Kirchensteuer (Kinder)Freibeträge Umgang mit Lohnsteuer-abzugstabellen Beitragssätze zur SozV Beitragsbemessungs-grenzen Pflichtversicherungsgrenzen z. B. Schwarzes Brett, Intranet, Hausmitteilung, direkte Mitarbeiteran-sprache z. B. Internet-Stellenbörsen, Print-medien, Arbeitsagentur, Personalvermittler ausschließlich Be-trVG/PersVG, AGG Stellenbeschreibungen AGG Stellenanzeige passend für das gewählte Medium (ausschließlich Internet, Print) Kriterien ordnungsgemä-ßer Bewerbungsunterla-gen, Zeugnissprache Beschäftigtenvertretung Ablaufplan für z. B. Einstellungstest, Assessment Center und Vorstellungsgespräche Ausschließlich basierend auf Formvorschriften, verpflichtende Inhalte des EAV, Pflichten der Vertragspartner, Nachweisgesetz, Tarifbindung (un)befristete EAV, Teilzeit z. B. ElStam, Sozialversicherung Checkliste notwendiger Unterlagen BGB (Probezeit)z. B. Gleitzeit, Schichtarbeit, Vertrauensarbeitszeit Grundlage für Entgeltabrechnung (un)bezahlter Urlaub Lohnfortzahlung Überstunden wie Traineeprogramme, Coaching, Outdoortraining und Mentoring ausschließlich job enlargement, job enrichment, job rotation, Gruppenarbeit Summarische und analytische Beurteilung Zeugnisanspruch nach BGB Rechtsprechung zur Zeugnissprache Tatbestände, die zu einer Abmahnung führen Kündigungsschutz, Kündigungsfristen, Kündigungsschutzgesetz Arbeitsrecht, insbesondere Kündigungsschutzgesetz Anspruch des AN auf Aushändigung von u. a. Arbeitszeugnis, Urlaubsbescheinigung, Meldung an die Sozialversicherung
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LF09 | - kein Schwerpunkt - | ||||
LF10 |
- kein Schwerpunkt - |
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LF11 | |||||
LF12 |
Die SuS erkennen, dass nur durch exakte Personaleinsatzplanung Veranstaltungen gelingen. |
Referenteneinladen und betreuen Personaleinsatzplan Organisation der Abstinenzen |
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LF13 | Die SuS erkennen, dass sowohl Voll- wie auch Teilzeitprojekte Auswirkungen auf die Personaleinsatzplanung haben. | Hierarchieübergreifende Teambildung |