REN 3: Gesellschaftsrecht

Die SuS wissen, dass Unternehmen in spezifischen Rechtsformen (synonym Unternehmensformen) betrieben werden müssen und dass damit gesetzlich normierte Standardformate bezeichnet werden, die sich im Außenverhältnis auf die Firmierung der Unternehmung, die geschäftliche Vertretung nach außen, die Haftung gegenüber Dritten und die Besteuerung beziehen sowie im Innenverhältnis auf das Zusammenwirken der an der Gesellschaft Beteiligten im Hinblick auf Kapitaleinsatz, Auskunfts- und Kontrollrechte, Geschäftsführung und Mitwirkungsrechte, Erfolgsbeteiligung und Auflösung. Die SuS wissen, dass ein geschlossener Katalog von Rechtsformen zur Verfügung steht, der nicht beliebig erweitert werden kann, der allerdings erhebliche Gestal­tungsspielräume erlaubt und auch Mischformen zulässt. Sie erkennen, dass in diesem Spektrum die Einzelunternehmung in Gestalt des eingetragenen Kaufmanns eine Sonderform darstellt, weil hier keine Gesellschaft vorliegt. Die SuS kennen die Bedeutung des Handelsregisters, können die Kaufmanns­eigenschaften unterscheiden und die Differenzierung von natürlichen und juristischen Personen vornehmen.

Die SuS erkennen als Sinn der Rechtsformen, dass damit Rechtssicherheit und Transparenz im Geschäftsverkehr nach innen und außen gesichert werden sollen, um so Konflikte zu vermeiden, den Geschäftsverkehr zu beschleunigen und Transaktionskosten zu reduzieren. Bezogen auf Kapitalgesellschaften verstehen sie deren Sinn darin, zusätzliches Geschäftskapitel zu beschaffen, ohne die Kapitelgeber persönlich an der Geschäftsführung zu beteiligen.

Die SuS erkennen die Unterschiede im Verhältnis zwischen den Gesellschaftern (Innenverhältnis) und den Verhältnis der Gesellschaft zu Dritten (Außenverhältnis). Die SuS können zwischen dem Gesellschaftsvermögen und den Privatvermögen unterscheiden und wissen, in welchem Maße die Vermögensarten haftbar gemacht werden können. In Hinblick auf die Vertretung kennen die SuS verschiedene Vertretungvollsmachten, deren Umfang und Gültigkeit. Die SuS kennen die wesentlichen Regelungsbereiche im Innenverhältnis (Gesellschafterzahl und Kapiteleinlage, Auskunfts- und Kontrollrechte, Geschäftsführung und Mitwirkungsrechte, Erfolgsbeteiligung und Auflösung der Gesellschaft). Darüber hinaus wissen die SuS, dass die Unternehmens­form wesentlichen Einfluss auf die Besteuerung hat.

Die SuS können exemplarisch die grundsätzlichen Unterschiede zwischen Einzelunternehmen (e.K.), Personengesellschaften (KG) und Kapitalgesell­schaften (GmbH) erläutern und deren Relevanz im Handlungszusammenhang begründen können. Sie verfügen über einen Überblick über die relevantesten Rechtsformen von Unternehmen und wissen zudem, welche Aspekte und Merkmale der Rechtsformen im Kontext einer Unternehmensgründung relevant sind.

(REN 3) Gesellschaftsrecht
LF Kompetenzen Wissensbasis
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Die SuS wissen, dass es für die Zusammenarbeit von Menschen an einer gemeinsamen Aufgabe Regeln geben muss und diese sich z. B. in gesetzlichen Vorschriften für verschiedene Unternehmensformen konkretisieren.

In diesem Zusammenhang erkennen die SuS die rechtliche Relevanz der Willenserklärung und sie erkennen, dass es der Geschäftsfähigkeit bedarf, um Verträge einzugehen und am Geschäftsleben teilzunehmen.

Die SuS kennen den Begriff des Kaufmannes (nach § 1 HGB) sowie die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten.

Die SuS verstehen, dass es unterschiedliche Vollmachten gibt, die Rechtshandlungen ermöglichen (Wer darf was für das Unternehmen tun?).

Beispielhafte Aufzählung von Gesellschaftsformen anhand der Ausbildungsbetriebe (aus BGB und HGB)

Beispielsituation: 16-jähriger Azubi kauft Ware ein. Willenserklärung/Rechts-geschäft/Geschäftsfähigkeit

Was sind Vollmachten und wozu werden sie benötigt? Detailliert in verschiedenen Lernfeldern

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Die SuS können exemplarisch die grundsätzlichen Unterschiede zwischen Einzelunternehmen (e.K.), Personengesellschaften (KG) und Kapitalgesellschaften (GmbH) im Hinblick auf die Finanzierung und Haftung erläutern und deren Relevanz im Handlungszusammenhang begründen können.Bezogen auf Kapitalgesellschaften verstehen die SuS deren Sinn darin, zusätzliches Geschäftskapitel zu beschaffen, ohne die Kapitelgeber persönlich an der Geschäftsführung zu beteiligen.

Die SuS erkennen als Sinn der Rechtsformen, dass damit Rechtssicherheit und Transparenz im Geschäftsverkehr nach innen und außen gesichert werden sollen, um so Konflikte zu vermeiden, den Geschäftsverkehr zu beschleunigen und Transaktionskosten zu reduzieren. Sie können diese Überlegung im Hinblick auf die Haftung für Verbindlichkeiten und den Umgang mit Störungen im Zahlungsverkehr konkretisieren.

Überblick über alle Rechtsformen (insbesondere Unterschied zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften)

EU (e. K.), KG, GmbH

  • Vertretung

  • Geschäftsführung

  • Haftung

  • Gewinnverteilung

  • Firma

Handelsregister

Kaufmannseigenschaften

Natürliche und juristische Personen

Handlungsvollmacht (siehe LF 1)
Prokura nicht im Rahmenlehrplan
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