Kompetenzdimension REN
(REN) Rechtliche Normierung wirtschaftlichen Handelns
Die SuS haben ein Verständnis für die Rechtsordnung, in der sie leben und arbeiten. Sie wissen und verstehen, dass wirtschaftliches Handeln in weiten Bereichen durch ein komplexes System rechtlicher Regelungen normiert und im Konfliktfall geregelt wird. Sie verstehen, dass mit der Rechtsordnung versucht wird, durch Handlungsnormen (Ge- und Verbote) das Miteinander der Menschen in der staatlichen Gemeinschaft so zu regeln, dass die Balance zwischen freier Entfaltung des Einzelnen einerseits und der Durchsetzung einer allgemeinen Moralauffassung der Gesellschaft hergestellt werden kann, so dass ein friedliches und dem allgemeinen Wohlstand förderliches Zusammenleben und Zusammenwirken ermöglicht wird.
Sie kennen den grundlegenden rechtlichen Rahmen, in dem Wirtschaftssubjekte in der Rechtsordnung agieren können. Sie kennen die für kaufmännisches Handeln zentralen rechtlichen Regelungen und können sie als Mitarbeiter eines Unternehmens anwenden. Sie kennen auch rechtliche Regelungen, die für sie als Privatperson, insbesondere als Arbeitnehmer und Konsument im Alltag wichtig sind.
Sie kennen als Weg, um „Recht zu bekommen“, die Möglichkeit juristische Schritte/Verfahren einzuleiten. Sie wissen aber auch, dass es schwierig sein kann, die rechtliche Situation im Einzelfall zu bewerten und die eigene Position durchzusetzen. Sie verstehen, dass und weshalb in der kaufmännischen Praxis zur Regelung von Interessenkonflikten in der Regel außergerichtliche Verständigungen bevorzugt werden und zu bevorzugen sind.
REN 1: Rechtsverständnis und Rechtsstruktur
Der folgende Abschnitt in kursiver Schrift bezieht sich auf die Kompetenzentwicklung im Fachunterricht WiSo. Der danach folgende nicht-kursive Abschnitt beschreibt den Beitrag des Lernfeldunterrichts zur Kompetenzentwicklung.
Kompetenzentwicklung im Fachunterricht WiSo:
Die SuS haben erkannt, dass geschriebenes Recht (neben Sitten und Gebräuchen, Usancen und Gewohnheitsrecht) Teil eine komplexen Rechtssystems ist, das in einer Gesellschaft spezifische Funktionen erfüllt: Dies sind insbesondere die Konfliktvermeidung und Konfliktlösung, die Erhaltung des gesellschaftlichen und sozialen Friedens, der Schutz bestehender Rechtsgüter (insbesondere der körperlichen Unversehrtheit, des sozialen Ansehens und des Eigentums), die Gewährleistung von Verlässlichkeit und Rechtssicherheit sowie schließlich die Orientierung und Erziehung der Menschen zu normkonformem und sozialverträglichem Verhalten. Die SuS verstehen dass eine Rechtsordnung Grundlage für ein funktionierendes Wirtschaftssystem ist. Die Schüler verstehen, dass das geschriebene Recht sich an den Ideen von Gerechtigkeit und Billigkeit orientiert, dass es auf legitime Weise zustande gekommen sein und dem Gerechtigkeitsempfinden der Bürger Rechnung tragen muss. Sie erkennen aber auch, dass im Einzelfall rechtliche Würdigung und Gerechtigkeitsempfinden auseinanderfallen können Sie haben ihr eigenes Rechtsverständnis ergründet und ihre grundlegenden Vorstellungen von Moral, Werten und Normen hinterfragt. Sie setzten ihr alltägliches Rechtsbewusstsein in Relation zur Gesetzgebung und der Rechtsprechung.
Die SuS kennen und verstehen die Grundprinzipien eines Rechtsstaates, insbesondere die Grundrechtsgarantie, die Gewaltenteilung, die Gleichbehandlung durch das Gesetz, den Gesetzesvorbehalt, Rechtssicherheit und Vertrauensschutz, die Rechtsschutzgarantie und das Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Sie verstehen sich als Bürger eines Rechtsstaats und erkennen die damit verbundenen Vorzüge und Verpflichtungen. Sie erkennen als wesentliches Rechtsprinzip die staatliche Garantie der Freiheit und Gleichheit im privaten Rechtsverkehr und verstehen in diesem Zusammenhang die Prinzipien der Privatautonomie, der Gewährleistung von Treu und Glauben und des Vertrauensschutzes.
Die SuS können sich innerhalb der Rechtsordnung orientieren und verschiedene Situationen den Teilbereichen des Rechts zuordnen. Sie kennen verschiedene Rechtsquellen wie Gesetze, Erlasse und Verordnungen. Sie wissen, dass im Einzelfall verschiedene Rechtsnormen relevant sein können und dass darüber hinaus geltendes Recht durch Urteile von Gerichten ausdifferenziert und fortgeschrieben wird. Zudem kennen sie im Überblick die verschiedenen Bereiche und Instanzen der Rechtsprechung, deren Zuständigkeiten und Hierarchie.
Kompetenzentwicklung im Lernfeldunterricht:Die SuS können Gesetzestexte lesen und interpretieren und sind sich der Anforderungen der Rechtsanwendung bewusst. Sie können unter Nutzung von Rechtsquellen und Sekundärtexten (z.B. Ratgeberliteratur) kaufmännisch relevante Situationen rechtlich deuten, deren idealtypischen Verlauf beschreiben und typische Konfliktsituationen beschreiben und erkennen. Bezogen auf typische kaufmännische Konfliktsituationen kennen sie die Rechtslage und können diese in Form exemplarischer Fälle auf den eigenen beruflichen Tätigkeitsbereich übertragen. Die SuS erkennen Leitideen und Prinzipien, denen kaufmännisch relevante Rechtsnormen folgen und sehen damit das Rechtsprinzip hinter dem Gesetz. Auch ohne die konkreten Gesetzestexte können sie sich so begründete Hypothesen für die rechtliche Lösungen charakteristischer kaufmännischer Konfliktsituationen ableiten, bleiben sich allerdings der Vorläufigkeit solcher Einschätzungen bewusst.
Die SuS versuchen, Konflikte im Geschäftsleben und im Privatleben durch klare Regelungen und Absprachen zu vermeiden, dabei nutzen sie in Kenntnis der einschlägigen gesetzlichen Regelungen ihren Handlungsspielraum bei der Gestaltung kaufmännischer Transaktionen. Sie sind in Konfliktfällen grundsätzlich bestrebt, im Sinne guter Geschäftsbeziehungen zur außergerichtlichen, einvernehmlichen Verständigung zu kommen und können dabei gesetzliche Normen als Orientierungshilfe nutzen. Im Falle strittiger Auseinandersetzungen kennen sie bezogen auf zentrale kaufmännische Konfliktbereiche die gegebenen Handlungsmöglichkeiten, und sind in der Lage, diese umzusetzen und/ oder zielführend mit den eigenen Rechtsvertretern zu kooperieren.
(REN 1) Rechtsverständnis und Rechtsstruktur | |||||
LF | Kompetenzen | Wissensbasis | |||
LF01 |
Die SuS verstehen, dass alles Handeln eines Unternehmen eingebettet ist in eine bestehende (Wirtschafts- und) Rechtsordnung und dass die Regeln des Systems in Gesetzen festgeschrieben sind. Die Abgrenzung vom öffentlichen zum Privatrecht ist an dieser Stelle nicht vorgesehen! |
Unternehmensmodell: Ein Unternehmen ist eingebettet in Rechtsordnung im Überblick, z. B. Arbeitsverträge, Kaufverträge, Vollmachten, Schutzrechte/Eigentumsrechte (im Sinne von Copyright) |
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LF02 |
- kein Schwerpunkt - |
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LF03 |
Die Auszubildenden können normgerechte Geschäftsbriefe und E-Mails (Angebot, Auftragsbestätigung, Rechnung) in einem Textverarbeitungsprogramm erstellen. |
Willenserklärungen und deren Wirksamkeit, Verpflichtungsgeschäft, Erfüllungsgeschäft Kaufvertrag, Kaufvertragsabschluss, Verpflichtungs- und Erfüllungsgeschäft, Rechte und Pflichten des Käufers und Verkäufers Angebot (Bindung, Inhalte, Klauseln) Unterschied BGB - HGB Rechtliche Grundlagen der Rechnungslegung Kaufvertragsrecht Elektronische Signatur Aufbewahrungsfristen |
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LF04 | - kein Schwerpunkt - | ||||
LF05 |
Die Schülerinnen und Schüler kennen die rechtlichen Grenzen der Werbung, respektieren diese und berücksichtigen diese bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen . Sie erkennen den Schutzgedanken für den Verbraucher. |
Markengesetz Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb Preisangabenverordnung |
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LF06 |
Die SuS wissen, dass Bilanzierung und Finanzbuchhaltung als Teile des externen Rechnungswesens der Interessenwahrung der Gesellschafter, des Staates und der Geschäftspartner der Unternehmungdienen und deshalb strengen rechtlichen Normierungen im Handels- und Steuerrecht unterliegen. Sie kennen die Prinzipien der ordnungsgemäßen Buchführung und richten ihr Handeln daran aus. |
HGB, AO, UStG |
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LF07 | - kein Schwerpunkt - | ||||
LF08 |
Die SuS kennen die rechtlichen Rahmenbedingungen bei der internen und externen Personalbeschaffung und sind in der Lage, die Vor- und Nachteile dieser unterschiedlichen Wege gegeneinander abzuwägen. |
ausschließlich AGG Datenschutzbeauftragte(r)? Betr.VG --> Recht auf Einsichtnahme BDSG (LDSG) |
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LF09 |
Die SuS können Gesetzestexte lesen und interpretieren und sind sich der Anforderungen der Rechtsanwendung bewusst. Sie können unter Nutzung von Rechtsquellen und Sekundärtexten (z. B. Ratgeberliteratur) kaufmännisch relevante Situationen rechtlich deuten. (Wenn in vorherigen LF noch nicht angesprochen) |
HGB, GmbHG BGB (Darlehensvertrag) |
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LF10 | - kein Schwerpunkt - | ||||
LF11 | |||||
LF12 |
Den SuS ist bewusst, dass das Ausland ein anderer Rechtsraum ist und entsprechend andere rechtliche Normen gelten können. |
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LF13 | - kein Schwerpunkt - |
REN 2: Vertragsrecht
Die SuS haben am Beispiel des Kaufvertrages ein Bewusstsein für die Bedeutung und Notwendigkeit von Verträgen zur Sicherung von Klarheit und Verlässlichkeit im privaten Rechtsverkehr erlangt. Sie können beurteilen, in welchen Fällen sie rechtskräftige Verträge abschließen, für welche Person oder Institution sie das tun und welche Folgen ihr Handeln hat. Sie verstehen, dass das Vertragsrecht auf den Prinzipien der Vertragsfreiheit, Treu und Glauben, der Bindung an das gegebene Wort und der Verantwortlichkeit für das eigene Tun beruht.
Die SuS durchdringen die juristische Struktur eines Kaufvertrages (Verpflichtungs- und Erfüllungsgeschäft) und können das Zustandekommen und den Ablauf eines Kaufvertrages beschreiben. Sie erkennen die Grundstruktur eines Rechtsgeschäfts und können diese auch auf andere Vertragsarten wie bspw. den Mietvertrag oder Werkvertrag übertragen.
Die SuS verstehen, dass die Regelung des BGBs den Privatleuten Rechtssicherheit bei Geschäften geben und ihre Position gegenüber gewerblichen Verkäufern stärken soll. Sie können nachvollziehen, dass der Schutzvorschriften des BGBs bei Geschäften unter Kaufleuten eingeschränkt werden. Sie können diese Vereinfachung des HGBs zudem aus einer ökonomischen Perspektive begründen (Transaktionskosten).
Die SuS können Störungen des Vertragsverhältnisses im Bereich des Verpflichtungsgeschäfts identifizieren. Sie können typische Rechtsgeschäfte (insbesondere Kaufverträge) in Hinblick auf deren Gültigkeit beurteilen. Hierfür können sie vor allem die Befugnisse der Vertragspartner beurteilen, rechtskräftig Willenserklärungen (Prokura, Vollmacht, Gesellschaftsvertrag) abzugeben.
Die SuS leiten Ansprüche aus Vertragsverhältnissen ab und können darin das Prinzip von Leistung und Gegenleistung rekonstruieren. Bei Störungen der Erfüllung können sie rechtliche Konsequenzen formal und inhaltlich korrekt anzeigen und angemessene kaufmännische und/oder rechtliche Schritte einleiten.
(REN 2) Vertragsrecht | |||||
LF | Kompetenzen | Wissensbasis | |||
LF01 |
Die SuS erkennen am Beispiel ihres Ausbildungsvertrages die grundlegende Struktur von Verträgen. Sie kennen die Inhalte und Regelungen der Ausbildungsverträge und ihre sich daraus ergebenden eigenen Rechte und Pflichten. |
Wird in WISO behandelt! (Pflichtmodul BBIB, JarbSchG ca. 2-3 Block) |
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LF02 |
Die Schüler können beurteilen, wie lange Schriftstücke des Geschäftsverkehrs und (Verträge) aus unternehmerischen und gesetzlichen Gründen (HGB) aufbewahrt werden sollten/müssen. Die SuS kennen die geltenden Datenschutzbedingungen. |
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LF03 |
Die Auszubildenden können normgerechte Geschäftsbriefe und E-Mails (Angebot, Auftragsbestätigung, Rechnung) in einem Textverarbeitungsprogramm erstellen. |
Willenserklärungen und deren Wirksamkeit, Verpflichtungsgeschäft, Erfüllungsgeschäft Kaufvertrag, Kaufvertragsabschluss, Verpflichtungs- und Erfüllungsgeschäft, Rechte und Pflichten des Käufers und Verkäufers Angebot (Bindung, Inhalte, Klauseln) Unterschied BGB - HGB Rechtliche Grundlagen der Rechnungslegung Kaufvertragsrecht Elektronische Signatur Aufbewahrungsfristen |
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LF04 |
Die Schülerinnen und Schüler können Vertragsstörungen, die sofort oder später erkennbar sind, identifizieren und dabei Handlungsspielräume erkennen. Sie können situationsgerecht reagieren, in dem sie zwischen der Durchsetzung von Ansprüchen vor Gericht und Verhandlungslösungen mit Lieferanten abwägen können. Sie können erhaltene Rechnung auf die gesetzlichen Mindestanforderungen hin prüfen (vertieft in LF 6). Sie verstehen, dass Verträge im Rahmen der Privatautonomie verschieden ausgestaltet werden können und gesetzliche Regelungen den Rahmen hierfür bilden. Sie können unterschiedliche Vertragsarten differenzieren. Sie verstehen, dass rechtliche Normen den Vertragsparteien Schutz gewähren. Sie verstehen wesentliche Rechtsnormen, die für den Abschluss und die Erfüllung von Verträgen von Bedeutung sind. |
Voraussetzungen zum Vorliegen von offenen, verdeckten Mängeln und rechtlichen Folgen, Lieferzeit, Lieferbedingungen, Versandart, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Nicht-rechtzeitig-Lieferung, Schlechtleistung, Sachmängel, Rechtsmängel, Voraussetzungen, Folgen, vorrangige- , nachrangige Rechte, Versandhandelsgeschäfte, Annahmeverweigerung, Annahmeverzug (vertieft in LF 9) § 14 Abs. 4 Umsatzsteuergesetz Vertragsfreiheit, Mietvertrag, Werkvertrag, Dienstvertrag Nichtigkeit, Anfechtung, Eigentum, Besitz |
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LF05 | - kein Schwerpunkt - | ||||
LF06 | - kein Schwerpunkt - | ||||
LF07 |
Die SuS kennen in marktbezogenen Gesprächen ihre Rechte und können auf dieser Grundlage sicher argumentieren, um betriebliche Interessen durchzusetzen. |
Regelungen des BGB |
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LF08 | - kein Schwerpunkt - | ||||
LF09 |
Die SuS übertragen die Grundstruktur eines Vertrages auf den Kreditvertrag. |
Darlehensvertrag Vertragsart gemäß BGB Vertretungsberechtigung Vertragsinhalt (Betrag, Zinssatz, Laufzeit, Rückzahlungsmodalitäten) |
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LF10 | - kein Schwerpunkt - | ||||
LF11 | |||||
LF12 |
Die SuS nutzen für die Dienstleistungsverträge z.B. mit Caterern/Hotels ihre Kenntnisse aus dem Vertragsrecht. Dies gilt auch für Störungen daraus. Analog dazu können Sie ihre Kenntnisse zum Vertrag allgemein auf andere Vertragsarten übertragen, anwenden und einfordern. |
Kauf(Dienstleistungs-)vertrag,- abschluss, Rechte und Pflichten des Kunden und Anbieters, Störungen wie Leistungsverzug oder Schlechtleisung Miet-, Leih-, Pacht- und Beförderungsvertrag |
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LF13 |
SuS erkennen, dass der Projektauftrag Vertragscharakter durch die Unterzeichnung der am Projekt beteiligten Parteien erhält und dass bei umfangreichen Projekten eine separate Anlage, das Lastenheft, den Auftrag ergänzt. |
Rechtliche Regelung nach BGB Projektauftrag und Lastenheft |
REN 3: Gesellschaftsrecht
Die SuS wissen, dass Unternehmen in spezifischen Rechtsformen (synonym Unternehmensformen) betrieben werden müssen und dass damit gesetzlich normierte Standardformate bezeichnet werden, die sich im Außenverhältnis auf die Firmierung der Unternehmung, die geschäftliche Vertretung nach außen, die Haftung gegenüber Dritten und die Besteuerung beziehen sowie im Innenverhältnis auf das Zusammenwirken der an der Gesellschaft Beteiligten im Hinblick auf Kapitaleinsatz, Auskunfts- und Kontrollrechte, Geschäftsführung und Mitwirkungsrechte, Erfolgsbeteiligung und Auflösung. Die SuS wissen, dass ein geschlossener Katalog von Rechtsformen zur Verfügung steht, der nicht beliebig erweitert werden kann, der allerdings erhebliche Gestaltungsspielräume erlaubt und auch Mischformen zulässt. Sie erkennen, dass in diesem Spektrum die Einzelunternehmung in Gestalt des eingetragenen Kaufmanns eine Sonderform darstellt, weil hier keine Gesellschaft vorliegt. Die SuS kennen die Bedeutung des Handelsregisters, können die Kaufmannseigenschaften unterscheiden und die Differenzierung von natürlichen und juristischen Personen vornehmen.
Die SuS erkennen als Sinn der Rechtsformen, dass damit Rechtssicherheit und Transparenz im Geschäftsverkehr nach innen und außen gesichert werden sollen, um so Konflikte zu vermeiden, den Geschäftsverkehr zu beschleunigen und Transaktionskosten zu reduzieren. Bezogen auf Kapitalgesellschaften verstehen sie deren Sinn darin, zusätzliches Geschäftskapitel zu beschaffen, ohne die Kapitelgeber persönlich an der Geschäftsführung zu beteiligen.
Die SuS erkennen die Unterschiede im Verhältnis zwischen den Gesellschaftern (Innenverhältnis) und den Verhältnis der Gesellschaft zu Dritten (Außenverhältnis). Die SuS können zwischen dem Gesellschaftsvermögen und den Privatvermögen unterscheiden und wissen, in welchem Maße die Vermögensarten haftbar gemacht werden können. In Hinblick auf die Vertretung kennen die SuS verschiedene Vertretungvollsmachten, deren Umfang und Gültigkeit. Die SuS kennen die wesentlichen Regelungsbereiche im Innenverhältnis (Gesellschafterzahl und Kapiteleinlage, Auskunfts- und Kontrollrechte, Geschäftsführung und Mitwirkungsrechte, Erfolgsbeteiligung und Auflösung der Gesellschaft). Darüber hinaus wissen die SuS, dass die Unternehmensform wesentlichen Einfluss auf die Besteuerung hat.
Die SuS können exemplarisch die grundsätzlichen Unterschiede zwischen Einzelunternehmen (e.K.), Personengesellschaften (KG) und Kapitalgesellschaften (GmbH) erläutern und deren Relevanz im Handlungszusammenhang begründen können. Sie verfügen über einen Überblick über die relevantesten Rechtsformen von Unternehmen und wissen zudem, welche Aspekte und Merkmale der Rechtsformen im Kontext einer Unternehmensgründung relevant sind.(REN 3) Gesellschaftsrecht | |||||
LF | Kompetenzen | Wissensbasis | |||
LF01 |
Die SuS wissen, dass es für die Zusammenarbeit von Menschen an einer gemeinsamen Aufgabe Regeln geben muss und diese sich z. B. in gesetzlichen Vorschriften für verschiedene Unternehmensformen konkretisieren. In diesem Zusammenhang erkennen die SuS die rechtliche Relevanz der Willenserklärung und sie erkennen, dass es der Geschäftsfähigkeit bedarf, um Verträge einzugehen und am Geschäftsleben teilzunehmen. Die SuS kennen den Begriff des Kaufmannes (nach § 1 HGB) sowie die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten. Die SuS verstehen, dass es unterschiedliche Vollmachten gibt, die Rechtshandlungen ermöglichen (Wer darf was für das Unternehmen tun?). |
Beispielhafte Aufzählung von Gesellschaftsformen anhand der Ausbildungsbetriebe (aus BGB und HGB) Beispielsituation: 16-jähriger Azubi kauft Ware ein. Willenserklärung/Rechts-geschäft/Geschäftsfähigkeit Was sind Vollmachten und wozu werden sie benötigt? Detailliert in verschiedenen Lernfeldern |
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LF02 | - kein Schwerpunkt - | ||||
LF03 | - kein Schwerpunkt - | ||||
LF04 | - kein Schwerpunkt - | ||||
LF05 | - kein Schwerpunkt - | ||||
LF06 | - kein Schwerpunkt - | ||||
LF07 | - kein Schwerpunkt - | ||||
LF08 | - kein Schwerpunkt - | ||||
LF09 |
Die SuS können exemplarisch die grundsätzlichen Unterschiede zwischen Einzelunternehmen (e.K.), Personengesellschaften (KG) und Kapitalgesellschaften (GmbH) im Hinblick auf die Finanzierung und Haftung erläutern und deren Relevanz im Handlungszusammenhang begründen können.Bezogen auf Kapitalgesellschaften verstehen die SuS deren Sinn darin, zusätzliches Geschäftskapitel zu beschaffen, ohne die Kapitelgeber persönlich an der Geschäftsführung zu beteiligen. |
Überblick über alle Rechtsformen (insbesondere Unterschied zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften) EU (e. K.), KG, GmbH
Handelsregister Kaufmannseigenschaften Natürliche und juristische Personen Handlungsvollmacht (siehe LF 1)Prokura nicht im Rahmenlehrplan |
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LF10 | - kein Schwerpunkt - | ||||
LF11 | - kein Schwerpunkt - | ||||
LF12 | - kein Schwerpunkt - | ||||
LF13 | - kein Schwerpunkt - |
REN 4: Arbeitsrecht
Die SuS können das Zustandekommen und den Charakter eines Arbeitsverhältnisses beschreiben und erkennen darin die Grundstruktur eines Vertragsverhältnisses wieder. Sie verstehen sich selbst als „Arbeitskraftunternehmer“, die ihre Arbeitsleistung am Markt anbieten und dafür mit dem Marktpreis entlohnt werden. Zugleich erkennen sie die Asymmetrien des Arbeitsmarktes, insbesondere die Abhängigkeit der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber und begreifen das Arbeitsrecht als Korrektiv, mit dem ein „Kräftegleichgewicht“ auf dem Arbeitsmarkt angestrebt wird.
Die SuS können die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern auf Grundlage des Arbeitsvertrages erläutern. Sie erkennen, dass die Auflagen des Arbeitsrechts wie bspw. das Arbeitszeitgesetz, Bundesurlaubsgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz, Teilzeit- und Befristungsgesetz und Kündigungsschutzgesetz, die Vertragsfreiheit zugunsten des Schutzes Schwächerer einschränken. Sie verstehen das Verhältnis vom kollektiven Arbeitsrecht zum individuellen Arbeitsrecht (Günstigkeitsprinzip).
Die SuS identifizieren weitere Personenkreise, die aus gesellschaftlicher und arbeitsrechtlicher Perspektive schutzbedürftig sind (Jugendarbeitsschutzgesetz, Arbeitsschutzgesetz und Mutterschutzgesetz). Sie erkennen den Grund für den besonderen Schutz von (bestimmten) Arbeitnehmern und den daraus resultierenden Konflikt zwischen der staatlichen Reglementierung von Arbeitsverhältnissen und den wirtschaftlichen Interessen von Unternehmen. Die SuS kennen verschiedene Arten von Arbeits- bzw. Vertragsverhältnissen, wie dem Werk- oder Dienstvertrag, befristeten Arbeitsvertrag, Teilzeitvertrag sowie Verträge über freie Mitarbeit oder Leiharbeit. Sie können diese aus unterschiedlichen Perspektiven hinsichtlich ihrer Vor- und Nachteile sowie ihrer Haupt- und Nebeneffekte beurteilen und sind sich insbesondere der Tatsache bewusst, dass Schutzrechte auch Einstellungsbarrieren darstellen können.
Die SuS erkennen den Sinn der Arbeitnehmervertretung im Unternehmen, sie kennen die wichtigsten Regelungen zur Einrichtung, zu den Rechten und dem speziellen Kündigungsschutz von Jugend- und Auszubildendenvertretung sowie Betriebs- und Personalräten.
Als Mitarbeiter im Personalwesen können die SuS arbeitsrechtliche Regelungen in betrieblichen Handlungssituationen umsetzen. Sie können die Geschäftsleitung, den Betriebs- bzw. Personalrat oder andere betriebliche Akteure in arbeitsrechtlichen Fragestellungen wie z. B. dem Führen von Personalakten, der Einstellung und Kündigung von Mitarbeitern beraten. Sie formulieren Tätigkeitsbeschreibungen und Arbeitszeugnisse sprachlich angemessen und können diese auch entschlüsseln.
(REN 4) Arbeitsrecht | |||||
LF | Kompetenzen | Wissensbasis | |||
LF01 |
Die SuS können die wesentlichen gesetzlichen Regelungen benennen, die ihre Ausbildung betreffen. Sie wissen, wo ihre eigenen Rechte und Pflichten geregelt sind und sie können sich auf diese Regelungen berufen, um ihre eigene Ausbildungssituation zu gestalten. |
Wird in WISO behandelt! |
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LF02 |
Die SuS kennen die wichtigsten Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes und die entsprechenden zeitlichen Bestimmungen aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz. SuS können bei der Terminplanung die gewonnenen Erkenntnisse anwenden. |
Arbeitszeitgesetz Jugendarbeitsschutzgesetz |
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LF03 | - kein Schwerpunkt - | ||||
LF04 | - kein Schwerpunkt - | ||||
LF05 | - kein Schwerpunkt - | ||||
LF06 | - kein Schwerpunkt - | ||||
LF07 | - kein Schwerpunkt - | ||||
LF08 |
Die SuS kennen die Rechte besonderer Arbeitnehmergruppen (einer schwangeren Mitarbeiterin, Schwerbehinderte). Sie kennen die rechtlichen Rahmenbedingungen bei der internen und externen Personalbeschaffung. |
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LF09 | - kein Schwerpunkt - | ||||
LF10 | - kein Schwerpunkt - | ||||
LF11 | |||||
LF12 |
Die SuS können Veranstaltungen mit Rücksicht auf die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes, bzw. des Tarifvertrages planen. |
Arbeitszeitgesetz Tarifvertrag Betriebsvereinbarung |
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LF13 | - kein Schwerpunkt - |
REN 5: Schutzrechte
Die SuS berücksichtigen den Schutz personenbezogener Daten und haben ein grundsätzliches Verständnis für deren Sensibilität. Die SuS erkennen, dass hinter dem Datenmaterial reale Personen stehen, welche ein Anrecht auf den angemessen sorgsamen Umgang mit ihren personenbezogenen Daten haben. Die SuS schützen die Privatsphäre und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Mitarbeiter und Geschäftspartner.
Die SuS kennen die wesentlichen datenschutzrechtlichen Prinzipien und beachten diese in ihrem Handeln. Sie verwenden Daten gewissenhaft in Hinblick auf die Auswahl und Art der Daten, Dauer der Aufbewahrung/Speicherung, Weitergabe und die Nutzung der Daten. Sie können rechtliche Konsequenzen, welche sich aus dem missbräuchlichen Handeln für sie selbst und den Betrieb ergeben, aufzeigen. Sie sind bereit und in der Lage, die Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen in ihrem (Ausbildungs-)Betrieb argumentativ zu vertreten. Sie wissen bei wem oder wie sie sich in Zweifelsfällen informieren oder auch beschweren können.
Die SuS erkennen die moralische Berechtigung und den wirtschaftlichen Sinn des Schutzes geistigen Eigentums und können Beispiele benennen, in denen dieser Grundsatz auch durch ihr eigenes Handeln beeinträchtigt wird. Sie kennen die Prinzipien, nach denen zwischen berechtigter privater oder geschäftlicher Nutzung und unberechtigter Nutzung oder Weitergabe unterschieden wird und wissen, wie sie in Zweifelsfällen Aufklärung erlangen können. Sie wissen, was beim Zitieren fremden geistigen Eigentums zu beachten ist und richten sich danach. Sie sind sich der Risiken eines Verstoßes gegen Urheberrechte bewusst, sind grundsätzlich bereit, sich rechtskonform zu verhalten und wissen, wie sie in Konfliktfällen agieren können.
Die SuS wissen, dass der Verbraucherschutz Konsumenten und Anleger vor gesundheitlichen Gefährdungen und wirtschaftlicher Übervorteilung schützen soll. Sie verstehen, dass dem – in Abgrenzung zum homo oeconomicus - das Leitbild des schutzbedürftigen Verbrauchers zugrunde liegt, aus dem heraus Einschränkungen der Konsumentensouveränität bzw. der Vertragsfreiheit gerechtfertigt werden. Die SuS kennen das Maßnahmenspektrum des Verbraucherschutzes von Verbraucherinformation über Verordnungen und Gesetze zum Verbraucherschutz bis hin zu entsprechenden Institutionen und Organen im Überblick. Sie kennen die wichtigsten Regelungen des Gesetzes gegen den Unlauteren Wettbewerb, zum AGB-Recht, zum Fernabsatzrecht und zum Gewährleistungsrecht und können die sich daraus ergebenden Konsequenzen sowohl aus Unternehmenssicht als auch aus Konsumentensicht erläutern.
Die Schülerinnen erkennen, dass mit der wirtschaftlichen Tätigkeit von Unternehmen, aber auch mit dem eigenen Handeln, natürliche Ressourcen verbraucht bzw. die natürlich Umwelt belastet werden und dass dem im Interesse des Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen aller durch entsprechende Gesetze und Verordnungen rechtlich Grenzen gesetzt sind. Sie kennen die wichtigsten Regelungen zum Umweltschutz und können deren Bedeutung für das eigene berufliche und private Handeln exemplarisch erläutern. Korrespondierend dazu können Sie den eigenen „ökologischen Fußabdruck“ interpretativ erschließen und haben ein Bewusstsein für die ökologischen Folgen ihrs Handelns entwickelt.
(Aspekte des Arbeits- und Unfallschutzes werden in der Kompetenzdimension BWP/Büromanagement angesprochen)(REN 5) Schutzrechte | |||||
LF | Kompetenzen | Wissensbasis | |||
LF01 |
Sie wissen, was beim Zitieren fremden geistigen Eigentums zu beachten ist und richten sich danach. Sie kennen die moralische Berechtigung und den wirtschaftlichen Sinn des Schutzes geistigen Eigentums. |
Quellenangaben, grundlegende Zitierregeln |
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LF02 | - kein Schwerpunkt - | ||||
LF03 | - kein Schwerpunkt - | ||||
LF04 | - kein Schwerpunkt - | ||||
LF05 | - kein Schwerpunkt - | ||||
LF06 | - kein Schwerpunkt - | ||||
LF07 | - kein Schwerpunkt - | ||||
LF08 |
Die SuS kennen und verstehen die wesentlichen datenschutzrechtlichen Bestimmungen für den Personalbereich und orientieren sich in ihrem Handeln daran. |
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LF09 | - kein Schwerpunkt - | ||||
LF10 | - kein Schwerpunkt - | ||||
LF11 | |||||
LF12 |
Bei der Auswahl der Veranstaltungsorte und -zeitdauer nehmen die SuS Rücksicht auf die Rechte besonderer Arbeitnehmergruppen (Schwangere, Schwerbehinderte, Jugendliche). |
Schwerbehindertengesetz Jugendarbeitsschutzgesetz Mutterschutzgesetz |
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LF13 | - kein Schwerpunkt - |