REN 4: Arbeitsrecht

Die SuS können das Zustandekommen und den Charakter eines Arbeitsverhältnisses beschreiben und erkennen darin die Grundstruktur eines Vertrags­verhältnisses wieder. Sie verstehen sich selbst als „Arbeitskraftunternehmer“, die ihre Arbeitsleistung am Markt anbieten und dafür mit dem Marktpreis entlohnt werden. Zugleich erkennen sie die Asymmetrien des Arbeitsmarktes, insbesondere die Abhängigkeit der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber und begreifen das Arbeitsrecht als Korrektiv, mit dem ein „Kräftegleichgewicht“ auf dem Arbeitsmarkt angestrebt wird.

Die SuS können die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern auf Grundlage des Arbeitsvertrages erläutern. Sie erkennen, dass die Auflagen des Arbeitsrechts wie bspw. das Arbeitszeitgesetz, Bundesurlaubsgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz, Teilzeit- und Befristungsgesetz und Kündigungsschutzgesetz, die Vertragsfreiheit zugunsten des Schutzes Schwächerer einschränken. Sie verstehen das Verhältnis vom kollektiven Arbeitsrecht zum individuellen Arbeitsrecht (Günstigkeitsprinzip).

Die SuS identifizieren weitere Personenkreise, die aus gesellschaftlicher und arbeitsrechtlicher Perspektive schutzbedürftig sind (Jugendarbeits­schutz­gesetz, Arbeitsschutzgesetz und Mutterschutzgesetz). Sie erkennen den Grund für den besonderen Schutz von (bestimmten) Arbeitnehmern und den daraus resultierenden Konflikt zwischen der staatlichen Reglementierung von Arbeitsverhältnissen und den wirtschaftlichen Interessen von Unternehmen. Die SuS kennen verschiedene Arten von Arbeits- bzw. Vertragsverhältnissen, wie dem Werk- oder Dienstvertrag, befristeten Arbeitsvertrag, Teilzeitvertrag sowie Verträge über freie Mitarbeit oder Leiharbeit. Sie können diese aus unterschiedlichen Perspektiven hinsichtlich ihrer Vor- und Nachteile sowie ihrer Haupt- und Nebeneffekte beurteilen und sind sich insbesondere der Tatsache bewusst, dass Schutzrechte auch Einstellungsbarrieren darstellen können.

Die SuS erkennen den Sinn der Arbeitnehmervertretung im Unternehmen, sie kennen die wichtigsten Regelungen zur Einrichtung, zu den Rechten und dem speziellen Kündigungsschutz von Jugend- und Auszubildendenvertretung sowie Betriebs- und Personalräten.

Als Mitarbeiter im Personalwesen können die SuS arbeitsrechtliche Regelungen in betrieblichen Handlungssituationen umsetzen. Sie können die Geschäftsleitung, den Betriebs- bzw. Personalrat oder andere betriebliche Akteure in arbeitsrechtlichen Fragestellungen wie z. B. dem Führen von Personalakten, der Einstellung und Kündigung von Mitarbeitern beraten. Sie formulieren Tätigkeitsbeschreibungen und Arbeitszeugnisse sprachlich angemessen und können diese auch entschlüsseln.

(REN 4) Arbeitsrecht
LF Kompetenzen Wissensbasis
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Die SuS können die wesentlichen gesetzlichen Regelungen benennen, die ihre Ausbildung betreffen. Sie wissen, wo ihre eigenen Rechte und Pflichten geregelt sind und sie können sich auf diese Regelungen berufen, um ihre eigene Ausbildungssituation zu gestalten.

Die SuS kennen die Mitbestimmungsrechte im Rahmen der Jugend- und Auszubildendenvertretung. Sie sind in der Lage, die Rechtmäßigkeit ihrer Ausbildungsvergütung anhand tarifvertraglicher Regelungen und anderer rechtlicher Vorschriften zu beurteilen.

Wird in WISO behandelt!

(Pflichtmodule): BetrVG, Rolle der Gewerkschaften, Tarifvertragsrecht

Rechtliche Grundlagen der Ausbildungsvergütung

Mitbestimmung, Tarifverträge werden aufgenommen in LF 8

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Die SuS kennen die wichtigsten Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes und die entsprechenden zeitlichen Bestimmungen aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz.

SuS können bei der Terminplanung die gewonnenen Erkenntnisse anwenden.

Arbeitszeitgesetz

Jugendarbeitsschutzgesetz

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LF04 bk-grau - kein Schwerpunkt -  
LF05 bk-grau - kein Schwerpunkt -  
LF06 bk-grau - kein Schwerpunkt -  
LF07 bk-grau - kein Schwerpunkt -  
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Die SuS kennen die Rechte besonderer Arbeitnehmergruppen (einer schwangeren Mitarbeiterin, Schwerbehinderte).

Sie kennen die rechtlichen Rahmenbedingungen bei der internen und externen Personalbeschaffung.

 
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LF10 bk-grau - kein Schwerpunkt -  
LF11      
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Die SuS können Veranstaltungen mit Rücksicht auf die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes, bzw. des Tarifvertrages planen.

Arbeitszeitgesetz

Tarifvertrag

Betriebsvereinbarung
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