IBB: 3 Gesundheitsförderung
Die Auszubildenden erkennen die Notwendigkeit, neben den speziellen tätigkeitsbezogenen Anforderungen auch Gesundheitsfaktoren und ergonomische Gesichtspunkte zu berücksichtigen und tragen für sich selbst Sorge, indem sie ihre Tätigkeit so gestalten, dass sie weder körperlich noch seelisch in Mitleidenschaft gezogen werden. Sie kennen Möglichkeiten zur aktiven Erhaltung und Förderung der Gesundheit, um ihren Beruf langfristig und zufrieden ausüben zu können und handeln entsprechend.
Sie können hohes Arbeitsengagement mit dem eigenen Wohlbefinden in Einklang bringen. Sie können aktiv durch Mitgestaltung des Betriebsklimas, der Arbeitsprozesse und des Arbeitsplatzes zur Gesundheitsförderung beitragen.
(IBB 3) Gesundheitsförderung |
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LF | Kompetenzen | Wissensbasis | |||||
LF01 | - kein Schwerpunkt - | ||||||
LF02 |
Die SuS erkennen, dass gesunde Ernährung und Bewegung zur Erhaltung der Gesundheit wichtig ist. Die SuS verstehen, dass die Gestaltung des Arbeitsplatzes und -raumes unter ergonomischen Gesichtspunkten zum Ziel hat, die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass ein körperlich schonendes Arbeiten und eine langfristige Sicherstellung der Gesundheit ermöglicht werden. Sie sind in der Lage, ihren Arbeitsplatz und -raum nach ökologischen, ergonomischen und rechtlichen Aspekten zu gestalten, um ihre Leistungsfähigkeit zu optimieren. Die SuS erkennen, dass geregelte Pausenzeiten zur Regeneration nötig sind. Die Schüler kennen die Auswirkungen von Stress auf die Gesundheit und können Vermeidungsstrategien beschreiben. Sie kennen psychische Faktoren (Mobbing, schlechtes Betriebsklima etc.), die sich negativ auf die Gesundheit auswirken und sie wollen aktiv dazu beitragen, diese Faktoren zu vermeiden bzw. zu verbessern. Sie kennen Möglichkeiten zur Stressvermeidung. |
Bürodrehstuhl, Tisch, Bildschirmarbeitsplatz, Klima, Beleuchtung, Lärm, Farbe, Raumgrößen
gesetzliche Pausenregelungen laut ArbZG
Zeitmanagement |
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LF03 | - kein Schwerpunkt - | ||||||
LF04 | - kein Schwerpunkt - | ||||||
LF05 | - kein Schwerpunkt - | ||||||
LF06 |
Die SuS erkennen, dass ihre und die Gesundheit der anderen Mitarbeiter und auch der Geschäftspartner ein immaterielles Gut ist, das bei der Rechnungslegung nicht berücksichtigt wird und dennoch auf mittlere Sicht den Geschäftserfolg beeinflusst. Die SuS können ihre Konzentrationsfähigkeit einschätzen und bei Bedarf Maßnahmen zur Konzentrationssteigerung ergreifen. |
Immaterielle Güter, Aussagegrenzen der Bilanz Konzentrations- und Entspannungstechniken |
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LF07 |
Die SuS entwickeln individuelle Strategien, mit deren Hilfe sie sich von ihrer Beraterrolle dis-tanzieren. Sie wenden Techniken an, die es ihnen ermöglichen, mit Emotionen umzugehen, ohne sich und den Gesprächspartnern zu schaden. Sie erkennen, dass das eigene Wohlbefinden Einfluss auf die erfolgreiche Ausübung des Berufs hat. |
Strategien zum Umgang mit Stress/Druck „Burnoutprophylaxe"
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LF08 |
- kein Schwerpunkt - |
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LF09 |
- kein Schwerpunkt - |
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LF10 |
Die SuS erkennen, dass ihre und die Gesundheit der anderen Mitarbeiter/innen und auch der Geschäftspartner/innen ein immaterielles Gut ist, das bei der Rechnungslegung nicht berücksichtigt wird und dennoch diese auf mittlere Sicht beeinflusst. Sie verstehen, dass Maßnahmen zur Gesundheitsförderung der Mitarbeiter für das Unternehmen sinnvolle Investitionen darstellen. Sie sind bereit und in der Lage entsprechend Ansprüche an die Unternehmung argumentativ auch mit ökonomischen Gründen zu vertreten. |
Kosten, die durch die KLR nicht berücksichtigt werden (Gesund-heitsbereich). Sind alle Kosten messbar? Produktivität, Krankheitsquote, Berufs- und Arbeitszufriedenheit |
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LF11 | - kein Schwerpunkt - | ||||||
LF12 | - kein Schwerpunkt - | ||||||
LF13 |
Die SuS erkennen die Gefahr der Doppelbelastung (z. B. in der Matrixorganisation), wenn in einem Projekt neben der Routinetätigkeit gearbeitet wird. So erkennen sie, dass ein gutes Projektmanagement entlastend und stressreduzierend ist. |