REN 5: Schutzrechte

Die SuS berücksichtigen den Schutz personenbezogener Daten und haben ein grundsätzliches Verständnis für deren Sensibilität. Die SuS erkennen, dass hinter dem Datenmaterial reale Personen stehen, welche ein Anrecht auf den angemessen sorgsamen Umgang mit ihren personenbezogenen Daten haben. Die SuS schützen die Privatsphäre und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Mitarbeiter und Geschäftspartner.

Die SuS kennen die wesentlichen datenschutzrechtlichen Prinzipien und beachten diese in ihrem Handeln. Sie verwenden Daten gewissenhaft in Hinblick auf die Auswahl und Art der Daten, Dauer der Aufbewahrung/Speicherung, Weitergabe und die Nutzung der Daten. Sie können rechtliche Konsequenzen, welche sich aus dem missbräuchlichen Handeln für sie selbst und den Betrieb ergeben, aufzeigen. Sie sind bereit und in der Lage, die Beachtung daten­schutzrechtlicher Bestimmungen in ihrem (Ausbildungs-)Betrieb argumentativ zu vertreten. Sie wissen bei wem oder wie sie sich in Zweifelsfällen informieren oder auch beschweren können.

Die SuS erkennen die moralische Berechtigung und den wirtschaftlichen Sinn des Schutzes geistigen Eigentums und können Beispiele benennen, in denen dieser Grundsatz auch durch ihr eigenes Handeln beeinträchtigt wird. Sie kennen die Prinzipien, nach denen zwischen berechtigter privater oder geschäft­licher Nutzung und unberechtigter Nutzung oder Weitergabe unterschieden wird und wissen, wie sie in Zweifelsfällen Aufklärung erlangen können. Sie wissen, was beim Zitieren fremden geistigen Eigentums zu beachten ist und richten sich danach. Sie sind sich der Risiken eines Verstoßes gegen Urheber­rechte bewusst, sind grundsätzlich bereit, sich rechtskonform zu verhalten und wissen, wie sie in Konfliktfällen agieren können.

Die SuS wissen, dass der Verbraucherschutz Konsumenten und Anleger vor gesundheitlichen Gefährdungen und wirtschaftlicher Übervorteilung schützen soll. Sie verstehen, dass dem – in Abgrenzung zum homo oeconomicus - das Leitbild des schutzbedürftigen Verbrauchers zugrunde liegt, aus dem heraus Einschränkungen der Konsumentensouveränität bzw. der Vertragsfreiheit gerechtfertigt werden. Die SuS kennen das Maßnahmenspektrum des Verbraucherschutzes von Verbraucherinformation über Verordnungen und Gesetze zum Verbraucherschutz bis hin zu entsprechenden Institutionen und Organen im Überblick. Sie kennen die wichtigsten Regelungen des Gesetzes gegen den Unlauteren Wettbewerb, zum AGB-Recht, zum Fernabsatzrecht und zum Gewährleistungsrecht und können die sich daraus ergebenden Konsequenzen sowohl aus Unternehmenssicht als auch aus Konsumentensicht erläutern.

Die Schülerinnen erkennen, dass mit der wirtschaftlichen Tätigkeit von Unternehmen, aber auch mit dem eigenen Handeln, natürliche Ressourcen ver­braucht bzw. die natürlich Umwelt belastet werden und dass dem im Interesse des Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen aller durch entsprechende Gesetze und Verordnungen rechtlich Grenzen gesetzt sind. Sie kennen die wichtigsten Regelungen zum Umweltschutz und können deren Bedeutung für das eigene berufliche und private Handeln exemplarisch erläutern. Korrespondierend dazu können Sie den eigenen „ökologischen Fußabdruck“ interpretativ erschließen und haben ein Bewusstsein für die ökologischen Folgen ihrs Handelns entwickelt.

(Aspekte des Arbeits- und Unfallschutzes werden in der Kompetenzdimension BWP/Büromanagement angesprochen)

(REN 5) Schutzrechte
LF Kompetenzen Wissensbasis
LF01 bk-schwarz

Sie wissen, was beim Zitieren fremden geistigen Eigentums zu beachten ist und richten sich danach. Sie kennen die moralische Berechtigung und den wirtschaftlichen Sinn des Schutzes geistigen Eigentums.

Quellenangaben, grundlegende Zitierregeln

LF02 bk-grau - kein Schwerpunkt -  
LF03 bk-grau - kein Schwerpunkt -  
LF04 bk-grau - kein Schwerpunkt -  
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LF07 bk-grau - kein Schwerpunkt -  
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Die SuS kennen und verstehen die wesentlichen datenschutzrechtlichen Bestimmungen für den Personalbereich und orientieren sich in ihrem Handeln daran.

 
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LF10 bk-grau - kein Schwerpunkt -  
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LF12 bk-schwarz

Bei der Auswahl der Veranstaltungsorte und -zeitdauer nehmen die SuS Rücksicht auf die Rechte besonderer Arbeitnehmergruppen (Schwangere, Schwerbehinderte, Jugendliche).

Schwerbehindertengesetz

Jugendarbeitsschutzgesetz

Mutterschutzgesetz

LF13 bk-grau - kein Schwerpunkt -